Hausordnung

  • Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die das Gelände der Biogasanlage betreten oder befahren.
  • Betriebsfremden Personen ist der Aufenthalt nur in Begleitung des Betriebspersonals erlaubt. Den Anweisungen des Betriebs-personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Gelände.
  • Bei Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes ist jeweils das Betriebspersonal zu informieren. Dies wird dokumentiert. Mitarbeiter von Fremdfirmen haben die Ankunft sowie das Verlassen des Betriebsgeländes beim Betriebspersonal zu melden.
  • Es gilt ein absolutes Rauch-, Handy- und Alkoholverbot.
  • Es ist persönliche Schutzausrüstung (Arbeitsschuhe und Warnweste) zu tragen.
  • Auf dem Gelände sind Ex-Zonen ausgewiesen. Die jeweiligen Hinweisschilder sind zu beachten.
  • Alle weiteren gesetzlichen Vorschriften (GefStoffV, BetrSichV, ArbStättV etc.) sind einzuhalten.
  • Bei Materialanlieferungen sind die Lieferpapiere an das Betriebspersonal zu übergeben.

Störfall-Information der Öffentlichkeit 

Tätigkeiten im Betriebsbereich - Im Betriebsbereich werden nachwachsende Rohstoffe (z.B. Mais- und Grassilage) und Wirtschaftsdünger (z.B. Rindergülle und-mist) in einen Bioreaktor eingebracht. In diesem Reaktor, Fermenter genannt, wird die Biomasse unter Luftabschluss zersetzt. Dabei bilden sich brennbares Faulgas (Biogas). Der Luftabschluss wird durch eine gasdichte Membran auf der Behälterdecke erreicht. In dieser Membran sammelt sich das Biogas, das einen hohen Anteil an Methan aufweist Das aufgefangene Methan wird über Gasleitungen einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zugeführt. Im Technikraum befindet sich ein Motor, der das energiehaltige Gas als Brennstoff nutzt. Der Motor treibt einen Generator an und erzeugt auf diese Weise Strom. Die Abwärme, die hierbei entsteht, wird dazu genutzt, die Temperatur der Gärbehälter auf möglichst lebensfreundlichem Niveau für die Mikroorganismen zu halten. Dabei bleibt noch genügend Abwärme übrig, um Trocknungen (zum Beispiel für Brennholz und Getreide) oder Nahwärmenetze (zum Beispiel für Privathaushalte und Industrie) zu versorgen. Die übrigbleibenden Gärreste enthalten noch alle Nährstoffe und einen hohen Humusanteil. Die Gärreste stellen somit einen wertvollen Dünger für die Landwirtschaft dar, der nahezu geschlossene Nährstoffkreisläufe ermöglicht.

Gefahreneinstufung - Biogas ist wegen seines Energiegehaltes leicht entzündlich. In Verbindung mit Sauerstoff können sich explosionsfähige Gemische bilden. Außerdem ist Biogas in seiner Eigenschaft als Faulgas gesundheitsschädlich, wenn es eingeatmet wird. Biogas ist daher in die Gefahrenkategorie P2 „Entzündbare Gase“ der Störfallverordnung eingeteilt.

Warnung der Bevölkerung/ Verhalten im Störfall - Feuer und starke Rauchentwicklung sollten von der Bevölkerung im Zweifel als ein Anzeichen für einen Störfall gewertet werden. Bitte halten Sie vorsichtshalber Fenster und Türen geschlossen. Bitte halten Sie Abstand davon, sich einen eigenen Überblick über die Lage vor Ort zu verschaffen. Vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Die Polizei oder die Feuerwehr wird Sie bei Bedarf gegebenenfalls über Lautsprecherdurchsagen informieren

Vor-Ort-Besichtigungen/ Überwachung - Die Anlage wird in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Überwachungsbehörde besichtigt. Die letzte Besichtigung wurde am 20.05.2021 durchgeführt. Fragen zum Überwachungsplan und Informationen über die Vor-Ort-Besichtigung können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen. Die Kontaktdaten finden sich am Schluss unter „Ansprechpartner“.

Weiterführende Informationen - Informationen über Biogas und die Funktionsweise einer Biogasanlage finden Sie unter: www.biogas.org Das Informationspapier „Zur Sicherheit bei Biogasanlagen“ finden Sie unter:  www.umweltbundesamt.de/publikationen/informationspapier-zur-sicherheit-bei-biogasanlagen